Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren
Vorraussetzung: Klasse B
Kombination aus Kfz der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3500 kg begrenzt.
Beispiel: Klasse BE berechtigt zum Führen von bis zu 7 Tonnen (Auto und Anhänger), dabei wird die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3500 kg begrenzt.
Praxis: Sonderfahrten: Überlandfahrten: 3, Autobahnfahrten: 1, Beleuchtungsfahrten: 1
Theorie: theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Anmerkung: Mit der alten Klasse 3 dürfen Sie alle einachsigen Anhänger mit Ihrem Kfz ziehen, wie z.B. Wohnwagen, Pferdetransporter, etc.
Gesetzliche Vorschriften sind zu beachten.
Unterlagen und Nachweise, welche für den Antrag der Fahrerlaubnis vorausgesetzt werden:
- 1 Passfoto
- Sehtest
- Bescheinigung über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (nicht bei Erweiterung)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt





Fahrschule Langenhagen
Walsroder Str. 62
30851 Langenhagen
Fon: 0511 - 73 66 73
Fax: 0511 - 33 75 915
Fahrschule Hannover-Vahrenheide
Tempelhofweg 4B (Einkaufszentrum)
30179 Hannover-Vahrenheide
Fon: 0511 - 73 66 73
Fax: 0511 - 33 75 915
Fahrschule Bissendorf
Scherenbosteler Strasse 7
30900 Wedemark, OT Bissendorf
Fon: 05130 - 58 40 480
Fax: 0511 - 33 75 915